Mit ‘GAQ’ getaggte Artikel

Aktuelle Rechtsdiskussion zu Google Analytics

Mittwoch, 09. Dezember 2009

Es ist noch offen, ob IP Adressen persönlich identifizierbare Daten darstellen.

Die zusammenarbeitenden Datenschutzbeauftragten der EU-Staaten sind zu der Auffassung gelangt, dass IP-Adressen im Regelfall (bis zum Nachweis des Gegenteils) als personenbezogene Daten anzusehen sind und ihre Speicherung dem Datenschutzrecht unterliegt.

Jedoch nutzen auch europäische Datenschützer Google Analytics auf ihren Webseiten. Google Analytics entspricht nämlich laut Aussage der Unternehmensvertreter von Google dem europäischen Datenschutz-Gesetz.

Der Düsseldorfer Kreis, eine informelle Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden, welche in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich überwachen ist zu dem Schluss gekommen, dass IP Adressen persönlich identifizierbare Daten darstellen. Deren Hinweise zur Umsetzung erscheinen aber wenig praktikabel, da der Nutzer schon vor betreten der Seite auf die Speicherung seiner IP aufmerksam gemacht werden soll, was faktisch nicht möglich erscheint.

Auch wird hier betont, dass der Besucher für den Webseitenbetreiber oder den Statistik-Anbieter weiterhin anonym bleibt - solange der Seitenbesucher keine persönlichen Daten auf den Webseiten eingibt. Den Datenschützern genügt aber die Tatsache, dass der Seitenbesucher überhaupt identifiziert werden kann - also beispielsweise vom jeweiligen Provider - um die IP-Adresse zu den so genannten “Personenbezogenen Daten” nach dem Telemediengesetzes (TMG) zu zählen.

Die Rechtsprechungen in Deutschland lauten dazu bisher noch unterschiedlich. So sind zwei deutsche Gerichte der Meinung, das IP Adressen persönlich identifizierbare Daten darstellen, ein weiteres Gericht aber widerspricht dem Sachverhalt. Pikanterweise nutzen eine Reihe deutscher Politiker auf deren Webseiten ebenfalls Google Analytics (u.a. Familienministerin Dr. Kristina Köhler).

Auf eine finale Entscheidung seitens der Gerichte sind wir gespannt. Google selbst scheint der Diskussion Rechnung bereits zu tragen und sieht die Anonymisierung der IP Adressen in Analytics schon jetzt vor. Generell lassen sich aber ohnehin keine IP Adressen in Google Analytics auslesen, diese werden lediglich in den Datencentern bei Google selbst gespeichert und nach 9 Monaten anonymisiert.

Interessanterweise speichern jedoch fast alle Server in der Standardkonfiguration jegliche IP Adressen, die auf eine Webseite zugreifen. Diesem Umstand tragen die Diskussionen aber bisher keine Rechnung.

Mehr Informationen:
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/122-Entscheidung-der-Datenschutzbehoerden-Nutzung-von-Google-Analytics-ohne-Zustimmung-der-Besucher-unzulaessig.html
http://www.netzwelt.de/news/81282-datenschutz-duesseldorfer-kreis-untersagt-speicherung-ip-adressen.html
http://www.econtrolling.de/200911/anonymisiert-google-ip-adressen/

Google Analytics Mythen

Mittwoch, 09. Dezember 2009

Viele (Neu)Kunden reagieren immer wieder kritisch bezüglich Datenerfassung mit Google Analytics. Nachstehend möchten wir gerne einige Mythen klären, die über Google Analytics im Internet kursieren. Wir haben auf unserem Besuch im Google Headquarter USA mit Phil Mui, Senior Product Manager Google Analytics gesprochen und möchten nachstehend die Ergebnisse aus dem Gespräch präsentieren.

Mythos 1: Wenn ich Analytics installiere weiß Google alles über mich.

Falsch. Ausser den Google Analytics Mitarbeitern haben weltweit momentan nur 10 Mitarbeiter aus Google AdWords Zugriff auf ausgewählte Analytics Konten. Google Analytics bzw. AdWords Mitarbeiter werden immer nur zu Supportzwecken unter ausdrücklicher Anweisung des Kunden auf das Konto zugreifen. AdWords Mitarbeiter können dann höchstens Zugriff für einen limitierten Zeitraum von 6 Monaten erhalten, anschließend wird dieser wieder gesperrt. Alle anderen Google Mitarbeiter, die nicht zum Analytics Team gehören haben weder Zugriff auf die Konten, noch auf die Rohdaten.

Mythos 2: Wenn ich unter Google Analytics-Datenfreigabeeinstellungen die Option „mit Google-Produkten“ oder „Anonym mit Google und anderen“ wähle haben alle Google Mitarbeiter und meine Konkurrenz Zugriff auf meine Daten

Falsch. Die Einstellung „Nur mit anderen Google Produkten“ schaltet lediglich den Zugriff auf das Analytics Profil über andere Google Produkte (z.B. AdWords) frei und sorgt außerdem dafür, dass beispielsweise Daten von AdWords in Analytics importiert werden können.
Die Einstellung „Anonym mit Google und Anderen aktiviert den Benchmarking Service. Google entfernt alle Informationen, die mit Ihrer Website in Verbindung gebracht werden können, kombiniert die Daten mit Hunderten von anderen anonymen Websites in vergleichbaren Branchen und erfasst Gesamttrends im Benchmarking-Service.
Alle gemachten Einstellungen wirken sich aber nicht auf die Zugriffsrechte von Google Mitarbeitern aus, sondern dienen lediglich dazu, von anderen Google Produkten aus auf Google Analytics zugreifen zu können. Siehe dazu Mythos 1.

Mythos 3: Google Analytics speichert die IP Adressen meiner Kunden und reichert Sie mit weiteren Informationen an, um Nutzerprofile zu erstellen.

Falsch. Google liest die IP Adresse ein einziges Mal zum Zwecke des Geotargeting aus, die IP Adresse wird nach 9 Monaten anonymisiert. Da die meisten Nutzer Dynamische IP Adressen nutzen, oder mehrere Nutzer eine IP Adresse teilen wäre eine Erstellung von aussagekräftigen Nutzerprofilen schon rein technisch nicht zu lösen.

Generell sind die Datenschutzrichtlinien von Google Analytics sehr streng. Es dürfen generell keine persönlich identifizierbaren Daten ausgelesen werden. So ist es beispielsweise – im Gegensatz zu anderen Webanalyse Tools – auch nicht mehr möglich, IP Adressen von Website Besuchern im Analytics Profil anzeigen zu lassen. Mehr Informationen: http://groups.google.com/group/analytics-help/web/are-ip-addresses-tracked-by-google-analytics

Mehr Informationen zu weiteren Google Analytics Mythen:
http://analytics.blogspot.com/2009/05/top-ten-myths-about-google-analytics.html