Es ist noch offen, ob IP Adressen persönlich identifizierbare Daten darstellen.
Die zusammenarbeitenden Datenschutzbeauftragten der EU-Staaten sind zu der Auffassung gelangt, dass IP-Adressen im Regelfall (bis zum Nachweis des Gegenteils) als personenbezogene Daten anzusehen sind und ihre Speicherung dem Datenschutzrecht unterliegt.
Jedoch nutzen auch europäische Datenschützer Google Analytics auf ihren Webseiten. Google Analytics entspricht nämlich laut Aussage der Unternehmensvertreter von Google dem europäischen Datenschutz-Gesetz.
Der Düsseldorfer Kreis, eine informelle Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden, welche in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich überwachen ist zu dem Schluss gekommen, dass IP Adressen persönlich identifizierbare Daten darstellen. Deren Hinweise zur Umsetzung erscheinen aber wenig praktikabel, da der Nutzer schon vor betreten der Seite auf die Speicherung seiner IP aufmerksam gemacht werden soll, was faktisch nicht möglich erscheint.
Auch wird hier betont, dass der Besucher für den Webseitenbetreiber oder den Statistik-Anbieter weiterhin anonym bleibt - solange der Seitenbesucher keine persönlichen Daten auf den Webseiten eingibt. Den Datenschützern genügt aber die Tatsache, dass der Seitenbesucher überhaupt identifiziert werden kann - also beispielsweise vom jeweiligen Provider - um die IP-Adresse zu den so genannten “Personenbezogenen Daten” nach dem Telemediengesetzes (TMG) zu zählen.
Die Rechtsprechungen in Deutschland lauten dazu bisher noch unterschiedlich. So sind zwei deutsche Gerichte der Meinung, das IP Adressen persönlich identifizierbare Daten darstellen, ein weiteres Gericht aber widerspricht dem Sachverhalt. Pikanterweise nutzen eine Reihe deutscher Politiker auf deren Webseiten ebenfalls Google Analytics (u.a. Familienministerin Dr. Kristina Köhler).
Auf eine finale Entscheidung seitens der Gerichte sind wir gespannt. Google selbst scheint der Diskussion Rechnung bereits zu tragen und sieht die Anonymisierung der IP Adressen in Analytics schon jetzt vor. Generell lassen sich aber ohnehin keine IP Adressen in Google Analytics auslesen, diese werden lediglich in den Datencentern bei Google selbst gespeichert und nach 9 Monaten anonymisiert.
Interessanterweise speichern jedoch fast alle Server in der Standardkonfiguration jegliche IP Adressen, die auf eine Webseite zugreifen. Diesem Umstand tragen die Diskussionen aber bisher keine Rechnung.
Mehr Informationen:
http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/122-Entscheidung-der-Datenschutzbehoerden-Nutzung-von-Google-Analytics-ohne-Zustimmung-der-Besucher-unzulaessig.html
http://www.netzwelt.de/news/81282-datenschutz-duesseldorfer-kreis-untersagt-speicherung-ip-adressen.html
http://www.econtrolling.de/200911/anonymisiert-google-ip-adressen/

